
Für die von den Unternehmen einer Finanzholdinggruppe insges. gewährten Kredit e gelten die betr. Bestimmungen des § 13 KWG über Grosskredite einzelner Institute entspr. Ob Unternehmen , die einer Gruppe angehören, insges. einen Grosskredit gewährt haben und die entspr. Obergrenzen einhalten, ist anhand einer Zusammenfassung ihrer Eigenmitt.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/finanzholdinggruppe-grosskredite/f
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